Melde-Bestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (zum Beispiel Minderjährige) einen Antrag für eine Melde-Bestätigung stellen. Eine Melde-Bestätigung können Sie sich in jeder Melde-Behörde in Österreich holen. Einen Antrag auf Melde-Bestätigung können Sie nicht über das Telefon stellen. Sie müssen persönlich vorbeikommen, einen Vertreter oder eine Vertreterin schicken oder einen schriftlichen Antrag einreichen.

Notwendige Dokumente

Was Sie brauchen:

  • amtlichen Lichtbild-Ausweis
  • schriftliche Vollmacht, wenn ein Vertreter oder eine Vertreterin geschickt wird, amtlicher Lichtbild-Ausweis der bevollmächtigten und der vollmachtstellenden Person

Die schriftliche Vollmacht kann formlos sein. 

Kosten

Die Kosten für eine Melde-Bestätigung hängen von der Art der Antrag-Stellung ab.

  • Die mündliche und elektronische Antrag-Stellung ist kostenlos. (Beispiele für die elektronische Antrag-Stellung: ID Austria, EU-Login, kartenbasierte Bürger-Karte)
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, müssen Sie 14,30 Euro zahlen. 
  • Für das Ausstellen der Bestätigung müssen Sie nochmal 14,30 Euro zahlen. Diese Kosten fallen weg, wenn die Melde-Bestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet ist. 
  • Abfragen aus dem örtlichen Melde-Register kosten 2,10 Euro.
  • Abfragen aus dem Zentralen Melde-Register kosten 3 Euro.