Werbe-Anlagen

Was sind Werbe-Anlagen?

Beispiele:

  • ortsfeste und mobile Schilder
  • Beschriftungen
  • Plakat-Tafeln
  • Fahnen mit Produkt- oder Unternehmensaufschriften
  • Transparente
  • Schaukästen
  • Lichtwerbungen
  • Leucht-Schriften und andere Hinweise, die den öffentlichen Raum beeinflussen

Mobile Ankündigungen und mobile Werbe-Anlagen sind Fahrzeuge und fahrbare Gestelle, die zu Werbe-Zwecken einen fixen Standort besetzen. Firmen-Hinweise auf Fahrzeugen oder Werbe-Aufschriften auf LKW-Planen zählen nicht zu mobilen Ankündigungen.

Rolling-Boards

Für die so genannten Rolling-Boards gibt es in Feldkirch drei Standorte. 

Rolling-Boards sind mechanische, hinterleuchtete Plakat-Wechsler, bei denen die Sujets durch Glas geschützt werden. Die bedruckten Plakate werden meist in einer Kombination von mehreren Sujets im Rolling-Board geschalten.  

Mittlerweile kommen jedoch Großteils LED-Screens oder vergleichbare Werbeanlagen mit digitaler Technik zum Einsatz.  

Werbe-Anlagen-Verordnung

In den vergangenen Jahren hat man festgestellt, dass Werbe-Anlagen im Erscheinungs-Bild von Siedlung und Landschaft eine zunehmend dominierende Rolle spielen. Planungs-Instrumente und fachliche Beratung haben die Orts-Gestaltung und das Orts-Bild verbessert. Werbe-Anlagen werfen aber verstärkt Probleme auf, weil sie durch ihre Größe, Gestaltung und Positionierung das Orts- und Landschafts-Bild beeinflussen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es notwendig, verstärkt auf Werbe-Anlagen zu achten und das Orts- und Landschafts-Bild wirksam zu schützen.

Die Stadt Feldkirch hat darum eine Webe-Anlagen-Verordnung erlassen.

Bewilligungen

Für das Errichten und für wesentliche Änderungen von Ankündigungen und Werbe-Anlagen innerhalb bebauter Bereiche brauchen Sie eine Bewilligung. Werbe-Anlagen können dauerhaft oder zeitlich befristet bewilligt werden.

Für eine Bewilligung für eine Werbe-Anlage brauchen Sie folgendes: 

  • Bau-Antrag 
  • Bau-Beschreibung (inkl. Technischer Beschreibung) 
  • gezeichnete Darstellung der Anlage (Grundriss und Ansichten) 
  • Lage-Plan des Bau-Vorhabens 
  • Unterschrift aller Antragsteller:innen 
  • Unterschrift aller Eigentümer:innen des Grundstückes 
  • falls notwendig eine Abstands-Nachsicht 

Senden Sie diese Unterlagen per E-Mail an baueingabe@feldkirch.at oder geben Sie die Unterlagen im Bauamt ab.  

Keine Bewilligung brauchen Sie in folgenden Fällen: 

  • Hinweis-Zeichen nach straßenrechtlichen Vorschriften oder ähnlich diesen, gestaltete Hinweis-Zeichen, die zur Auffindung von Betriebsstätten oder ähnlichen Einrichtungen dienen, die Ausführungs-Richtlinien für Hinweis-Zeichen (Beilage zur Werbe-Anlagen-Verordnung) sind dabei zu berücksichtigen. Um die Übersichtlichkeit zu bewahren und einen "Schilderwald" zu vermeiden, verfolgt die Stadt Feldkirch seit geraumer Zeit die Strategie der "Bewerbung an der letzten Abzweigung". Hinweis-Schilder dürfen nicht an Stehern mit Verkehrs-Schildern oder Ampel-Anlagen angebracht werden. Die Montage an Lichtmasten ist möglich. Die Standorte sind jedenfalls vorab mit der Stadt Feldkirch abzustimmen.  
  • gesetzlich gebotene Betriebsstätten-Bezeichnungen bis zu einer Größe von einem Quadratmeter 
  • Ankündigungen und Werbe-Anlagen von Wählergruppen 
  • Ankündigungen und Werbe-Anlagen für vorübergehende Zwecke im Rahmen einzelner Veranstaltungen sportlicher und kultureller Art oder für gemeinnützige Zwecke 
  • Baustellen-Abzäunungen, Baustellen-Tafeln und Baustellen-Hinweise auf Fassaden oder Schutznetzen vor Fassaden, die auf der zu bebauenden Liegenschaft situiert sind und zu Werbe-Zwecken verwendet werden, auf die Dauer der Bauführung.