Gast-Garten

Gast-Garten errichten oder vergrößern

Sie möchten einen Gast-Garten errichten? Oder Sie haben einen Gast-Garten und möchten ihn vergrößern?

Sie müssen zwischen 2 Vorschriften unterscheiden:

Was sind baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften?

 Dabei geht es um Unfallverhütungs-Vorschriften. Zum Beispiel:

  • Sind Absturz-Sicherungen notwendig?
  • Welche Innen-Ausstattung wird verwendet? 
  • Sind die Sonnenschirme bei Wind oder Sturm sicher?

Für baubehördliche und gewerbebehördliche Vorschriften ist die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (Abkürzung: BH) verantwortlich. Einen Antrag müssen Sie darum direkt bei der Bezirkshauptmannschaft einbringen. 

Die Bezirkshauptmannschaft bearbeitet Ihren Antrag und schickt Ihnen danach ein Schreiben. Dieses Schreiben müssen Sie bei der Stadtpolizei Feldkirch abgeben. Erst dann kümmert sich die Stadtpolizei um die straßenpolizeilichen Vorschriften. 

Was sind straßenpolizeiliche Vorschriften?

 Zum Beispiel:

  • Sind die Verkehrswege frei benutzbar?
  • Werden Parkplätze belegt?
  • Ist die Zufahrt für Einsatz-Fahrzeuge möglich?

Die Stadtpolizei Feldkirch ist für die straßenpolizeilichen Vorschriften zuständig. Die Anträge müssen Sie bei der Stadtpolizei (Schmiedgasse 1-3) abgeben. Füllen Sie dazu das Antrags-Formular für Gast-Gärten aus. 

Dem ausgefüllten Antrag müssen Sie noch diese Dokumente beilegen:

  • einen Übersichts-Plan (mit eingezeichneten Grund-Grenzen und Grundstücks-Nummern)
  • einen genauen Lage-Plan
  • Flächen-Angabe und Ausgestaltung des Gast-Gartens (Hier finden Sie einen Muster-Plan.)
  • Information zur Verwendung des Gast-Gartens (zum Beispiel: dient nur dem Servieren von Speisen und dem Ausschank von Getränken)
  • Anzahl der Verabreichungs-Plätze

Die Abteilung Stadtplanung stellt Ihnen die Pläne gerne unter +43 5522 304-1441 Verfügung. Mit der Abteilung Stadtplanung müssen Sie auch die detaillierte Ausführung des Gast-Gartens abklären. 

Die allgemeinen Bedingungen für die Bewilligung eines Gast-Gartens finden Sie im Dokument "Zustimmung zum Sondergebrauch, Bedingungen für die Bewilligung".

Gast-Garten weiterführen

Sie haben schon einen Gast-Garten und möchten diesen weiterführen?

  1. Füllen Sie das Antragsformular für Gast-Gärten vollständig aus:
  2. Unterschreiben Sie die Formulare. 
  3. Geben Sie die Dokumente bei der Stadtpolizei Feldkirch (Schmiedgasse 1-3) ab.