Ausgleichs-Abgabe

Eigentümer:innen von Gebäuden müssen in Feldkirch eine einmalige Ausgleichs-Aabgabe bezahlen, wenn sie bei einem Gebäude zu wenig Stell-Plätze für Autos schaffen. Die Stadt Feldkirch passt den Betrag für die Ausgleichs-Abgabe jedes Jahr an. (Paragraph 13 Absatz 1 Baugesetz, LGBl Nr 52/2001 idgF, und Stell-Platz-Verordnung, LGBl Nr 24/2013, Beschluss der Stadtvertretung vom 5.7.1984)

Wenn Gebäude für mindestens 4 Wohnungen gebaut werden, muss es einen Kinder-Spielplatz geben.

Es gibt Ausnahmen:

  • Wenn es in der Nähe des Bau-Grundstücks einen öffentlichen Kinder-Spielplatz gibt, kann die Stadt Feldkirch entscheiden, dass kein weiterer Spielplatz gebaut werden muss. Die Entfernung darf höchstens 500 Meter sein.
  • Wenn es unmöglich oder zu teuer ist, eine Kinder-Spielfläche in 300 Metern Entfernung vom Bau-Grundstück zu machen, muss keine Kinder-Spielfläche geschaffen werden.

Die Stadt muss in diesen Fällen eine Ausgleichs-Abgabe einheben. 

Die Eigentümer:innen der Grundstücke müssen diese Ausgleichs-Abgabe einmalig bezahlen. Die Beträge werden von der Landesregierung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg veröffentlicht. (Paragraph 11 Baugesetz)

Die Stadt Feldkirch verwendet die Einnahmen aus der Ausgleichs-Abgabe für 2 Zwecke:

  • Bauen von neuen öffentlichen Kinder-Spielplätzen
  • Decken der Kosten für bestehende Spielplätze