Bebauungs-Pläne

Die Stadtvertretung kann so genannte Bebauungs-Pläne beschließen. Ein Bebauungs-Plan kann für das gesamte Stadt-Gebiet oder für einzelne Teil-Bereiche beschlossen werden.

Ein Bebauungs-Plan ist eine Verordnung. Er regelt, wie bestimmte Grundstücke bebaut werden dürfen. Die Grundlage eines Bebauungs-Plans ist der Flächen-Widmungs-Plan. Ein Bebauungs-Plan kann zum Beispiel festlegen:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung 
  • Art der Bebauung 
  • Anteil an Wohnungs-Flächen
  • äußere Gestaltung der Bauwerke
  • Höhe der Bauwerke
  • Bau-Grenzen 
  • Bau-Linien 
  • Mindest- oder Höchst-Zahl von Einstell- und Abstell-Plätzen für Bauwerke

In Feldkirch sind 8 Bebauungs-Pläne verordnet. 

Bebauungs-Plan Langenfurch (1990)