Straßen-Sperre

Für jede Arbeit auf oder neben öffentlichen Verkehrsflächen (zum Beispiel Straßen, Gehwege, Radwege, öffentliche Parkplätze) ist eine Bewilligung notwendig.

Beispiele:

  • Straßen-Aufgrabungen
  • Belags-Sanierungs-Arbeiten
  • Asphaltierungs-Arbeiten
  • Arbeiten mit Forst-Maschinen im Bereich des öffentlichen Straßenraumes
  • Arbeiten auf Bau-Gerüsten und Fassaden-Gerüsten

Die Bau-Leitung muss den Antrag auf Bewilligung mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtpolizei stellen. 

Bei Arbeiten auf oder neben einer Straße braucht es 2 Bewilligungen:

  • eine Bewilligung für die Arbeiten selbst und
  • eine Bewilligung, die Straße für diesen verkehrsfremden Zweck nutzen zu dürfen.

Durch manche Arbeiten werden die Straße oder andere Verkehrs-Anlagen (zum Beispiel Verkehrs-Zeichen, Gehwege, Radwege, Ampeln oder Parkplätze) verändert. Dann muss die Bau-Leitung zusätzlich noch einen Antrag auf Gebrauchs-Erlaubnis an den Bauhof der Stadt Feldkirch stellen.

Was sind verkehrsfremde Zwecke?

Alles was nicht dem Straßenverkehr dient, nennt man verkehrsfremde Zwecke.

Beispiele:

  • Werbetafeln
  • Veranstaltungshinweise
  • Marktstände 

Manchmal ist auch bei Veranstaltungen ein Antrag auf Benützung einer Straße notwendig (zum Beispiel Faschingsumzug oder Straßenfest).

Jede:r kann einen Antrag auf Bewilligung für verkehrsfremde Zwecke stellen. Sie müssen den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung oder vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtpolizei Feldkirch einreichen.