Kinder, Schüler:innen und Lehrlinge können einen Antrag auf Familien-Ermäßigung stellen, wenn ihre Eltern in Feldkirch wohnen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung kann bis zu 60 Prozent betragen. Die Höhe wird aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet. Das Brutto-Einkommen geteilt durch den Familien-Faktor ergibt das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen.

Notwendige Dokumente

Für den Antrag brauchen Sie:

  • ausgefülltes Formular (Das Formular bekommen Sie im im Sekretariat der Musikschule.) 
  • Schul-, Studien-, Zivildienst-, Wehrdienst-Bestätigung
  • Bestätigung über soziales Freiwilligenjahr/Lehrvertrag
  • Gehalts-Bestätigungen der letzten 3 Monate
  • Angabe der sonstigen Einkünfte

Anforderungen

Grundlage für die Berechnung der Ermäßigung ist das monatliche Brutto-Einkommen (ohne 13. und 14. Bezug) der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Partnergemeinschaft).

Der Antrag muss bis zum 15. Oktober des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden.