Die Stadt Feldkirch unterstützt in Einzelfällen Schüler:innen, die eine auswärtige Musikschule besuchen. Die Förderung wird immer für ein Jahr verliehen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Für die Unterstützung gibt es keinen Rechtsanspruch.

Höhe der Förderung

Die maximale Höhe der Förderung wird wie folgt berechnet:

  • Tarif für dieses Fach oder ein vergleichbares Fach der Musikschule Feldkirch minus
  • das zu zahlende Schul-Geld an der Musikschule, an der der Unterricht genommen wird

Notwendige Dokumente

Für den Antrag brauchen Sie:

  • schriftlichen Antrag an die Musikschule Feldkirch mit Nennung der Voraussetzung
  • Rechnung der auswärtigen Musikschule sowie Zahlungs-Bestätigung

Anforderungen

  • Ein Instrument wird nicht angeboten.
  • Eine spezielle Stilistik wird nicht angeboten (Jazz, Kirchenmusik, Alte Musik, etc.).
  • Erforderliche Ergänzungs-Fächer werden nicht angeboten.
  • Für die Schülerin/den Schüler ist aus pädagogischen Gründen ein Lehrerwechsel angeraten/nicht angeraten, der insbesondere vom Schulleiter empfohlen wird/nicht empfohlen wird.
  • Wohnort-Wechsel
  • Eine Förder-Empfehlung des Direktors der Musikschule Feldkirch.

Förderungen werden nicht gewährt, wenn nicht mindestens eines der oben genannten Kriterien vorliegt. Der Schüler/die Schülerin muss auch das 19. Lebensjahr bereits vollendet haben.