Die Stadt Feldkirch unterstützt den Kauf von bestimmten Fahrrädern oder Fahrrad-Anhängern:

  • Kinder-Anhänger
  • Lasten-Anhänger
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
  • Fahrrad-Trolley
  • Spezial-Fahrrad
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger

Diese Förderung ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung hängt vom gekauften Objekt und dem Ort des Geschäftes ab.

  • Kinder-Anhänger: 
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 150 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 75 Euro)
  • Lasten-Anhänger
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50 Euro)
  • Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad
    • 300 Euro
  • Fahrrad-Trolley
    • gekauft in einem Feldkircher Geschäft: 50 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 100 Euro)
    • gekauft in einem Vorarlberger Geschäft: 25 Prozent des Kauf-Preises (höchstens 50 Euro)
  • Spezial-Fahrrad
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger
    • höchstens 10 Prozent des Kauf-Preises

Anforderungen

  • Die müssen den Anhänger oder das Fahrrad nach dem 1.1.2024 gekauft haben.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt des Kaufes Ihren Haupt-Wohnsitz in Feldkirch haben.
  • Einen Kinder-Anhänger, Lasten-Anhänger oder Fahrrad-Trolley müssen Sie bei einem Feldkircher Geschäft kaufen. Das Geschäft muss auch einen Service in Feldkirch anbieten. Kaufen Sie das in einem Vorarlberger Betrieb, weil es in einem Feldkircher Geschäft nicht verfügbar ist, bekommen Sie die reduzierte Förderung. Das Vorarlberger Geschäft muss aber auch einen Service in Vorarlberg anbieten. 
  • En Lasten-Fahrrad/E-Lasten-Fahrrad müssen Sie bei einem Vorarlberger Geschäft kaufen. Das Geschäft muss auch einen Service anbieten. 
  • Ein Spezial-Fahrrad müssen Sie bei einem Geschäft in Österreich kaufen. Der Service muss bei einem Feldkircher Betrieb erfolgen. Sie müssen den Betrieb, der den Service macht, der Abteilung Stadtplanung bekanntgeben. 
  • Spezial-Fahrrad-Anhänger müssen Sie bei einem Geschäft in Österreich kaufen. 
  • Die Stadt unterstützt nur Neu-Ankäufe. 
  • Die Stadt unterstützt pro Haushalt nur den Kauf eines Kinder-Anhängers, eines anderen Anhängers oder eines Lasten-Fahrrads. Nach drei Jahren können Sie wieder einen Antrag stellen. 
  • Sie dürfen die gekauften Gegenstände nur für eigene Zwecke verwenden. Nur im Haushalt lebende Personen dürfen die Gegenstände verwenden.
  • Ein Fahrrad-Trolley muss eine Belastbarkeit von 50 Kilogramm haben. Ein Trolley muss an ein Fahrrad angeschlossen werden können.
  • Lasten-Fahrräder müssen mit einem Pedal-Antrieb und einer fixen Transport-Fläche ausgestattet sein. Die Transport-Fläche muss mit mindestens 80 Kilogramm belastbar sein können
  • Alle geförderten Gegenstände müssen den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen.