Die Stadt Feldkirch unterstützt das Erhalten von denkmalgeschützten Gebäuden. Darunter fallen alle Gebäude, die durch einen Bescheid des Bundesdenkmalamtes unter Schutz gestellt sind.

Nachdem Sie die Arbeiten beendet und bezahlt haben, bekommen Sie die Förderung. Das Bundesdenkmalamt muss auch noch bestätigen, dass Sie die Arbeiten im Einvernehmen gemacht haben. 

Damit Sie die Förderung bekommen, müssen Sie Eigentümer:in eines denkmalgeschützen Objektes in Feldkirch sein. Auch Nutzungsberechtige, welche in Abstimmung mit den Eigentümer:innen in die Erhaltung eines denkmalgeschützten Objektes investieren, können eine Förderung bekommen.

Höhe der Förderung

  • Förderung für Gebäude in der Feldkircher Alt-Stadt: 40 Prozent der Netto-Kosten (höchstens 15.000 Euro)
  • Förderung für Gebäude außerhalb der Feldkircher Alt-Stadt: 25 Prozent der Netto-Kosten (höchstens 7.500 Euro)