Die Stadt Feldkirch fördert den Austausch technisch veralteter Heizanlagen durch moderne Biomasse-Heizungen.

Als Voraussetzung gilt die Zuerkennung der Landesförderung und dass es sich um einen Ersatz einer technisch veralteten Heizanlage handelt. Weitere Voraussetzungen sind in der Förder-Richtlinie genannt.

Nicht gefördert werden:

  • Biomasse-Heizanlagen bei Neubauten
  • Kachelöfen als Zentral-Heizung
  • Kachelöfen als Einzelöfen
  •  

Höhe der Förderung

Die Stadt unterstützt Sie mit einem einmaligen Zuschuss von 200 Euro pro Anlage, wenn Sie ein Heiz-System aus der städtischen Förder-Richtlinie verwenden. Bei einem Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz bekommen Sie einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro.