Die Stadt Feldkirch unterstützt landwirtschaftliche Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise jedes Jahr mit einer Förderung. Sie müssen den Antrag jedes Jahr bis zum 15. November einreichen. 

Höhe der Förderung

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Beträgen zusammen. Die maximale Förder-Höhe beträgt 2.800 Euro.

Notwendige Dokumente

Für den Antrag brauchen Sie:

Schicken Sie die Unterlagen per E-Mail an forst@feldkirch.at oder geben Sie sie persönlich im Forst (Holzplatz 1, 6820 Frastanz) ab.

Anforderungen

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen Sie ein paar Dinge erfüllen:

  • Die landwirtschaftlichen Flächen im Gemeinde-Gebiet von Feldkirch müssen eine Gesamt-Fläche von mindestens 1,5 Hektar haben. Bei Obst- und Wein-Bau muss die Gesamtfläche mindestens 0,3 Hektar betragen.
  • Der Betrieb muss mit biologischer Wirtschaftsweise bewirtschaftet werden (Lebensmittelkodex Kapitel A8).
  • Der Betrieb muss Mitglied des Bio-Verbandes sein.
  • Sie müssen nach Erhalt der Förderung die biologische Wirtschaftsweise noch mindestens ein weiteres Jahr fortführen.