Zwei neue Fahrradstraßen in Feldkirch

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    Am 10. Juni hat der Stadtrat von Feldkirch die Verordnungen für die Fahrradstraßen "Tafernstraße" und "Wolfgangstraße" beschlossen.

    „Mit den Fahrradstraßen schaffen wir ein Netz attraktiver und sicherer Radverbindungen abseits der stark befahrenen Routen“, so Bürgermeister Manfred Rädler anlässlich der Eröffnung der Fahrradstraße in der Tafernstraße in Altenstadt. Auch in der Wolfgangstraße in Tosters / Nofels gibt es eine neue Fahrradstraße.

    Die Fahrradstraßen sollen Radfahrer:innen ein schnelles und sicheres Vorankommen ermöglichen, ohne den motorisierten Verkehr auszuschließen. Sie sind am Beginn und am Ende der Strecke durch entsprechende Schilder gekennzeichnet und erhalten durchgehend Vorrang. Auf den Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, zudem dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, sofern sie den motorisierten Verkehr nicht absichtlich behindern. Thomas Spalt, der zuständige Planungsstadtrat, erklärt: „Durch die Bündelung des Radverkehrs auf geeigneten Routen und qualitativ hochwertigen Parallel-Achsen sollen Vorteile für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden – einschließlich des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Personenverkehrs.“

    Mit den nun eröffneten Fahrradstraßen verfügt die Stadt Feldkirch über vier ausgewiesene Fahrradstraßen, denn auch in der Churerstraße / Liechtensteinerstraße sowie Am Oberen Riegel gibt es Fahrradstraßen. Weitere sollen folgen. Aber auch abseits von Fahrradstraßen hat die Schaffung von Räumen für den Radverkehr in Feldkirch einen hohen Stellenwert. „Im Rahmen des Projekts Feldkirch 2030plus, das wir letzte Woche vorgestellt haben, profitiert auch der Radverkehr“, betont der Bürgermeister. „Denn wenn der motorisierte Verkehr durch den Stadttunnel fließt, können Hauptverkehrsstraßen zurückgebaut werden. Das schafft mehr Platz für Busse, aber auch für den Radverkehr.“

    Durch die Sichtbarmachung und Aufwertung des Radverkehrs fördert die Stadt nicht nur eine nachhaltige Mobilität, sondern stärkt auch das Miteinander im Straßenverkehr. Deshalb gelten für Fahrradstraßen auch besondere Rahmenbedingungen. Im gesamten Bereich gilt Tempo 30. Für ein gutes Miteinander ist die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr erlaubt. Für Radfahrer:innen ist das Nebeneinanderfahren erlaubt, aber keine mutwillige Behinderung des PKW-Verkehrs. „In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch an das gute Miteinander aller Verkehrsteilnehmer:innen appellieren“, betont Stadtrat Spalt. „Denn nur, wenn alle Rücksicht auf die Schwächeren nehmen, ist ein sicherer Straßenverkehr möglich. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf Fußgänger:innen.“

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