Privatpersonen mit Unterstützungsbedarf
Als Privatperson können Sie mitmachen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind über 60 Jahre alt und körperlich nicht in der Lage , die entsprechende Tätigkeit auszuführen.
- Sie leiden an einer schweren Erkrankung, Invalidität oder körperlichen Behinderung.
- Sie pflegen und betreuen eine:n nahe:n Angehörige:n.
- Sie befinden sich in einem Genesungsprozess in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung (gilt für höchstens 6 Monate).
- Sie sind alleinerziehend und leben mit zumindest einem minderjährigen Kind im selben Haushalt.
Wofür dürfen Sie Asylwerbende als Privatperson ausschließlich engagieren?
- Hilfe bei der Gartenarbeit: Heckenschneiden, Mithilfe bei Mäharbeiten, beim Jäten, bei der Pflege von Zierpflanzen (Tränken, Unkrautbefreiung, Entfernung, Neubepflanzung); Kompost Umschichten, Schneiden von Obstbäumen, Obst- und Gemüseernte - Hinweis: Keine Unterstützung möglich bei (Um-)Bauarbeiten wie Errichtung eines Komposts, Zauns, Gartenhauses, einer Mauer etc.
- Begleitung beim Einkauf
- Hilfe bei Reinigungs-Tätigkeiten im Haushalt
- Mithilfe beim Aufbau von Möbeln
- Hilfe bei der Entrümpelung
- Hilfe beim Schneeräumen von Vorplätzen auf dem eigenen Grundstück und Gehsteigen, welche an das eigene Grundstück angrenzen - Hinweis: Es können nur einmalige Aufträge am Tag des Schneefalls entgegengenommen werden. Eine Übernahme des Winterdienstes im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist nicht möglich.