Asylsuchende sind Menschen, die in Österreich Schutz suchen. Sie haben noch keinen dauerhaften Aufenthalts-Status. Während sie auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten, dürfen in Österreich nur unter bestimmten Bedingungen und stark eingeschränkt arbeiten. Asylsuchende können aber gemeinnützige Tätigkeiten ausüben, wenn sie in einer Betreuungs-Einrichtung des Bundes oder der Länder untergebracht sind. (§ 7 Abs 3 und 4 Grundversorgungsgesetz ).

Das Projekt "Flüchtlinge(n) helfen" ist eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Feldkirch und der Caritas. Im Rahmen des Projektes können sich Asylwerbende in Feldkirch für Integrations-Tätigkeiten vor Ort engagieren. Damit haben sie die Möglichkeit mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und sich am Zusammenleben in Feldkirch zu beteiligen. Für die getätigte Arbeit bekommen sie einen kleinen Anerkennungs-Beitrag von 4 Euro pro Stunde auf das Konto überwiesen.

Für eine Auftragserteilung muss die auftraggebende Seite einer bestimmten Zielgruppe angehören und die Tätigkeiten in ein konkretes Projekt passen. Alle, die nicht unter die unten angeführten Personenkreise fallen, können Asylwerbende auch mit dem Dienstleistungsscheck (www.dienstleistungsscheck-online.at) beschäftigen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Caritas Flüchtlingshilfe.

Als Privatperson können Sie mitmachen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind über 60 Jahre alt und körperlich nicht in der Lage , die entsprechende Tätigkeit auszuführen.
  • Sie leiden an einer schweren Erkrankung, Invalidität oder körperlichen Behinderung.
  • Sie pflegen und betreuen eine:n nahe:n Angehörige:n.
  • Sie befinden sich in einem Genesungsprozess in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung (gilt für höchstens 6 Monate).
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit zumindest einem minderjährigen Kind im selben Haushalt.

Wofür dürfen Sie Asylwerbende als Privatperson ausschließlich engagieren?

  • Hilfe bei der Gartenarbeit: Heckenschneiden, Mithilfe bei Mäharbeiten, beim Jäten, bei der Pflege von Zierpflanzen (Tränken, Unkrautbefreiung, Entfernung, Neubepflanzung); Kompost Umschichten, Schneiden von Obstbäumen, Obst- und Gemüseernte - HinweisKeine Unterstützung möglich bei (Um-)Bauarbeiten wie Errichtung eines Komposts, Zauns, Gartenhauses, einer Mauer etc.
  • Begleitung beim Einkauf
  • Hilfe bei Reinigungs-Tätigkeiten im Haushalt
  • Mithilfe beim Aufbau von Möbeln
  • Hilfe bei der Entrümpelung
  • Hilfe beim Schneeräumen von Vorplätzen auf dem eigenen Grundstück und Gehsteigen, welche an das eigene Grundstück angrenzen - HinweisEs können nur einmalige Aufträge am Tag des Schneefalls entgegengenommen werden. Eine Übernahme des Winterdienstes im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist nicht möglich.

Als gemeinnütziger Verein und gemeinnützige Organisation (gGmbH) dürfen Sie Asylwerbende für folgende Aufgabenbereiche einsetzen:

  • Vereins-Veranstaltungen: Mithilfe bei Auf- und Abbau-Arbeiten, bei der Reinigung, Mithilfe in der Küche und beim Service, Mithilfe beim Verteilen von Werbe-Material etc.
  • Vereinseigene Infrastruktur (Eigentum oder gemietet): Mithilfe bei der Pflege von Grün- und Gartenflächen, Sportplätzen, Vereinslokalitäten etc.
  • Umweltschutz: Neophyten-Bekämpfung.

Als religiöse Einrichtung dürfen Sie Asylwerbende für folgende Aufgabenbereiche einsetzen:

  • In der Stadt Feldkirch ansässige religiöse Einrichtungen dürfen Asylwerbende für Hilfs-Tätigkeiten in den religiösen Einrichtungen einsetzen.  

Wenn Sie an dem Projekt teilnehmen möchten, wenden Sie sich gerne an die Caritas Flüchtlingshilfe in Feldkirch, Stelle Beschäftigung. Sie bekommen hier ein Anmelde-Formular und weitere Auskünfte. Das Formular müssen Sie an die Caritas zurückschicken. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, bekommen Sie eine Auftrags-Nummer. Mit dieser Nummer können Sie über die Vermittlungs-Stelle Einsätze melden. Die Vorlaufs-Zeit beträgt 2 bis 3 Tage.

Die Helfer:innen bringen zum Einsatz eine Stunden-Bestätigung mit. Füllen Sie diese Bestätigung nach der Tätigkeit aus. Bitte geben Sie die Auftrags-Nummer an und beschreiben Sie die Tätigkeit. Kreuzen Sie an, wie viele Stunden sie gearbeitet haben. Setzen Sie pro halbe Stunde ein Kreuz. Danach unterschreiben Sie bitte.

Bitte geben Sie den Zettel nach jedem Einsatz den Helfer:innen wieder mit. So können die geleisteten Stunden in der Datenbank abgerechnet und die Helfer:innen vergütet werden. Sie zahlen kein Bargeld für den Einsatz an die Helfer:innen.

Die Spende beträgt 6 Euro pro Stunde. 2 Euro werden für die Versicherung der Person und den Verwaltungs-Aufwand verwendet. Die Helfer:innen sind während des Einsatzes unfall- und haftpflichtversichert. Asylsuchende Personen bekommen 4 Euro pro Stunde Arbeit. Asylsuchende dürfen im Projekt höchstens 27,5 Stunden pro Monat arbeiten. Das Gesetz erlaubt ihnen einen Zuverdienst von bis zu 110 Euro pro Monat.

Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Auftrags-Nummer als Verwendungs-Zweck an, damit Ihre Spende dem richtigen Auftrag zugeordnet werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Einsatz keine Rechnung bekommen.

Spendenkonto:

  • Caritas der Diözese Feldkirch
  • IBAN: AT48 5800 0000 2011 3022
  • BIC: HYPVAT2B

Bei Beschwerden melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Caritas. Beachten Sie bitte, dass die Helfer:innen keine Fachleute sind und am besten unter Anleitung eingesetzt werden.