Tourismusbeitrag
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Die Stadt Feldkirch hebt ab 1.1.1993, lt. Stadtvertretungsbeschluss vom 15.12.1992, Tourismusbeiträge ein.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Stadtvertretung hat jährlich den Hebesatz festzusetzen und der hat in den letzten 5 Jahren betragen:
Hebesätze:
- 2012: 0,3691
- 2011: 0,3586
- 2010: 0,3722
- 2009: 0,3683
- 2008: 0,3527
gesetzliche Grundlagen:
Landesgesetz: Tourismusgesetz, 1997
Landesgesetz: Abgabengruppenverordnung, 1992
