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Amt der Stadt Feldkirch
Schmiedgasse 1-3
6800 Feldkirch

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Tourismusbeitrag

Alle Informationen über den Tourismusbeitrag

Die Stadt Feldkirch hebt ab 1.1.1993, lt. Stadtvertretungsbeschluss vom 15.12.1992, Tourismusbeiträge ein.
Abgabepflichtig sind alle Personen, die von einem in der Gemeinde gelegenen Standort aus eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Stadtvertretung hat jährlich den Hebesatz festzusetzen und der hat in den letzten 5 Jahren betragen:

Hebesätze:

  • 2012: 0,3691
  • 2011: 0,3586
  • 2010: 0,3722
  • 2009: 0,3683
  • 2008: 0,3527

 

gesetzliche Grundlagen:
Landesgesetz: Tourismusgesetz, 1997
Landesgesetz: Abgabengruppenverordnung, 1992

Erwerbs-
ausübung
Abgaben-
gruppe
Umsatz
2010
steuerfreier
Umsatz 2010
steuerpflichtiger
Umsatz 2010
Bemessungsgrundl.
in % in EUR
 
 
 

Achtung: Bitte geben Sie Zahlen ohne Währungsangabe ein und verwenden Sie vor Nachkommastellen einen Punkt anstelle eines Kommas. Zum Beispiel: 4543.25

Dieses Berechnungsblatt dient zur leichteren Berechnung des Tourismusbeitrages und kann deshalb zu Ihren Unterlagen genommen werden.
Wir möchten uns für Ihre Beitragsleistung recht herzlich bedanken.

   
Gesamtbemessung 2012
x Hebesatz in %
Tourismusbeitrag 2012