Die Stadt erhebt eine Steuer von Unternehmen, die in Feldkirch einen Standort haben (Kommunal-Steuer). Die Stadt Feldkirch verwendet die Kommunal-Steuer zum Beispiel für das Instandhalten von Straßen, Schulen oder Gesundheits-Einrichtungen. (Kommunalsteuer-Gesetz)

Die Kommunal-Steuer beträgt 3 Prozent der Bemessungs-Grundlage. Wenn bei Ihrem Unternehmen die gesamte Bemessungs-Grundlage im Monat nicht höher als 1.460 Euro ist, können Sie einen Frei-Betrag von 1.095 Euro abziehen.

Kommunal-Steuer berechnen

Jedes Unternehmen muss die Kommunal-Steuer für jeden Monat selbst berechnen. Die Steuer muss bis zum 15. des Folgemonats an die Stadt Feldkirch gezahlt werden. (Beispiel: Die Kommunal-Steuer für den Monat März müssen Sie bis spätestens 15. April an die Stadt zahlen.)

 

 

Steuer-Erklärung

Jedes Unternehmen muss für jedes Jahr bis zum 31. März des Folgejahres eine Steuer-Erklärung abgeben. (Beispiel: Für das Jahr 2022 müssen Sie bis spätestens 31. März 2023 eine Steuer-Erklärung abgeben.) Es müssen auch Null-Meldungen oder Leer-Meldungen gemacht werden. Bitte nutzen Sie für die Leer-Meldung das Online-Formular.

Die Steuer-Erklärung muss die gesamte Bemessungs-Grundlage des Unternehmens aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden enthalten.

Bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten gelten spezielle Regelungen:

  • Wenn ein Unternehmen in mehreren Gemeinden arbeitet, muss das Unternehmen die Steuer-Berechnung für jede Gemeinde einzeln machen.
  • Wander-Unternehmen (zum Beispiel Marktfahrer:innen) müssen die Kommunal-Steuer aufteilen, wenn sie in verschiedenen Gemeinden tätig sind. Die Aufteilung hängt davon ab, wie lange das Unternehmen in jeder Gemeinde arbeitet.

Die Steuer-Erklärung müssen Sie online auf FinanzOnline machen. Wenn Sie die technischen Voraussetzungen dafür nicht haben, können Sie dem Finanzamt die Steuer-Erklärung mit einem amtlichen Vor-Druck schicken. Ein amtlicher Vordruck ist ein behördliches Formular zum Ausfüllen

 

 

Betriebsstätte anmelden

Sie haben ein Gewerbe, Unternehmen oder eine Betriebsstätte in Feldkirch eröffnet? Dann müssen Sie diese Betriebsstätte mittels Online-Formular anmelden.