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Amt der Stadt Feldkirch
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Bebauungspläne

Gemäß § 28 Baugesetz hat die Gemeindevertretung durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, wenn dies für die zweckmäßige Bebauung erforderlich ist. In Feldkirch gibt es derzeit 9 Bebauungspläne, und zwar für die Gebiete Susergasse, Langenfurch, Ketschelen, Herrengasse, Sparkasse, Zeughausgasse, Drevesstraße - Schillerstraße, Wichnergasse II Feldkirch-Levis und Bahnhof.

Die ältesten Bebauungspläne stammen aus den 60er und 70er Jahren und hießen damals noch Verbauungspläne. Von den damals erlassenen sind nur noch der Verbauungsplan Nr. 3 und 3a (Teilregulierung Herrengasse, Kirchplatz und Oberer Hirschgraben) und der Verbauungsplan Drevesstraße gültig, die fünf anderen wurden 2005 aufgehoben. Weiterhin gültig sind ebenfalls der Bebauungsplan Susergasse in Altenstadt (1984), der Bebauungsplan Ketschelen in Giesingen (1986), der Bebauungsplan Stadtsparkasse in der Innenstadt (1994), der Bebauungsplan Zeughausgasse (Änderung 1995) und der Bebauungsplan Wichnergasse II Feldkirch-Levis (Änderung 2000). Der jüngste Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2007 und umfasst den "Bahnhofsbezirk Mitte". Er hat das Siegerprojekt des städtebaulichen Wettbewerbes Bahnhofsareal zur Grundlage und soll dessen Umsetzung ermöglichen.

Bebauungspläne bestehen aus einer Plandarstellung und einem zugehörigen Erläuterungsbericht. Je nach Erfordernis werden Im Bebauungsplan beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, die Art der Bebauung, der Wohnungsflächenanteil im Verhältnis zu anderen Nutzungen sowie Höhenlage, Baugrenzen und Baulinien festgelegt.

Im Zuge der Baugrundlagenbestimmung werden seitens der Behörde Bauwillige auf das Vorhandenseins eines Bebauungsplanes hingewiesen und die für eine zweckmäßige Bebauung in Frage kommenden Festlegungen genannt.

Nähere Auskünfte über die in Feldkirch existierenden Bebauungspläne erteilt der zuständige Sachbearbeiter Ing. Bernhard Frei (Tel. 304 - 1412, email bauamt@feldkirch.at), eine Übersicht über Fläche und Umfang der bestehenden Bebauungspläne können Sie dem Downloadbereich entnehmen.