Erschließung von Baugrundstücken
Neben einer rechtlich gesicherten Verbindung mit einer öffentlichen Straße benötigt ein Baugrundstück auch eine Mindesterschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen. Insbesondere muss eine entsprechende Abwasserbeseitigung (in der Regel Ortskanalanschluss) gesichert sein. Bedeutend sind überdies Lage und Anschlussmöglichkeiten an die einzelnen Werkleitungen für Wasser, Strom, Gas, Telefon, Kabel-TV und dgl. Eine rechtzeitige Abklärung von einzelnen Anschlussmöglichkeiten mit den Leitungsträgern wird dringend empfohlen.
Sollen durch einen Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen fremde Grundstücke berührt werden, so ist mit den betroffenen Grundeigentümern rechtzeitig das Einvernehmen herzustellen. Ebenfalls bedarf es für Grabungsarbeiten auf Straßengrund (Aufgrabung für Kanal-, Gasanschluss etc.) einer Zustimmung (Gebrauchserlaubnis) durch den zuständigen Straßenerhalter. Straßenerhalter für Gemeindestraßen ist die Stadt Feldkirch, für Landesstraßen das Land Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung – Straßenbau Feldkirch). Es empfiehlt sich, bereits im Planungsstadium eines Bauvorhabens bei der zuständigen Dienststelle anzufragen, ob Hindernisse für eine Zustimmung für Grabungsarbeiten auf Straßengrund (z.B. erst in den letzten Jahren endausgebaute Straße) bestehen.
Beachten Sie auch nachstehende Links bezüglich Aufgrabung von Straßen, für welche die Stadt Feldkirch zuständig ist:
Stadtwerke Feldkirch: http://www.feldirch.at/Stadtwerke
Vorarlberger Erdgas GmbH, Dornbirn: http://www.veg.at
Straßenaufgrabung: http://www.feldkirch.at/rathaus/bauhof/strassenaufgrabung
In bestimmten Gebieten, besonders in Hangbereichen und in der Nähe von Fluss- und Bachläufen, können Fragen der Geologie, der Bodenmechanik, des Grundwassers etc. von Bedeutung sein und sind dementsprechend zu berücksichtigen.
KONTAKTE:
- Straßenerhaltung Gemeindestraßen, Abfallbeseitigung
Stadtbauhof Feldkirch
Tel: 05522/304-1801 - Abwasserbeseitigung, Erschließungsfragen
Abteilung Hoch- und Tiefbau
Tel: 05522/304-1421 - Straßenerhaltung Bundes- und Landesstraßen
Amt der Vlbg Landesregierung – Straßenbau Feldkirch
Tel: 05522/333-0 - Wasser- und Stromversorgung
Stadtwerke Feldkirch
Tel: 05522/3421-0 - Gasversorgung
Vorarlberger Erdgas GmbH, Dornbirn
Tel: 05572/22124 - Telefon
Telekom Austria AG, Netze Infrastrukturcenter Feldkirch
Tel: 059059 54 2760 - Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG
Lehenweg 2, 6830 Rankweil
Tel: 05522/43999
Downloads zum Thema
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Straßenaufgrabung - Antrag
(24.7 kB)
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Straßenaufgrabung - Verpflichtungserklärung
(42.8 kB)
