Energieberatung, Förderung
Die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften beinhalten Mindestanforderungen für Wärmedämmung, Energiekennzahlen und dgl., wofür eine Beratung durch das Energieinstitut Vorarlberg empfohlen wird. Die Beratung umfasst: Wahl der optimalen Bauteile, Gebäudedämmung, Heizung, Sonnenenergie-Nutzung, neutrale Produktberatung, Förderungen, Energieausweis. Einmal wöchentlich finden Sprechstunden des Energieberaters im Rathaus Feldkirch (Bürgerservice) statt, die kostenlos besucht werden können.
Seit 01.01.2008 ist dem Bauantrag neben den üblichen Plan- und Beschreibungsunterlagen ein Energieausweis beizulegen, sofern es sich bei dem Bauvorhaben um „konditionierte“ (beleuchtete, beheizte, gekühlte, belüftete, ...) Gebäude oder Gebäudeteile handelt.
KONTAKTE:
- Energieberatung, Wohnbauförderung, Wohnbauhilfe
Bürgerservice
Email: buergerservice@feldkirch.at
Tel. 05522/304-1231 - Energieinstitut Vorarlberg
Tel. 05572/31202
www.energieinstitut.at - Über die Wohnbauförderungen des Landes Vorarlberg können Sie sich auf der Homepage des Landes Vorarlberg (siehe Downloadbereich) informieren.
Die Abwicklung von Bauverfahren ist für die Behörde mit einem nicht unbeträchtlichen Sach- und Personalaufwand verbunden. Der Bauherr hat sich an den anfallenden Kosten von Gesetzes wegen in Form der Entrichtung von Gebühren, Verwaltungsabgaben und allenfalls mittels Ersatz von Barauslagen zu beteiligen.
Weitere nützliche und interessante Links zum Thema:
Energieinstitut Vorarlberg: http://www.energieinstitut.at
Wohnbauförderung Land Vorarlberg: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/start.htm
Raumplanung Land Vorarlberg: http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/bauen/raumplanungundbaurecht/start.htm
Ergänzende Links:
Vorarlberger Gesetz über die Raumplanung: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrVbg/LRVB_9000_000_20080620_99999999/LRVB_9000_000_20080620_99999999.html
Vorarlberger Baugesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrVbg/LRVB_9100_000_20080620_99999999/LRVB_9100_000_20080620_99999999.html
OIB-Richtlinien: http://www.oib.or.at/
